Unten stehend einige Gründe, warum man einen Einspruch erheben kann. Insbesondere gelten auch persönliche Einwände.

Es können allgemeinde Einwände sein, wie bspw. Versiegelung oder Klimaschutz

Es können auch kommunale Einwände sein, wie bspw. fehlender Bedarfsnachweis oder Straßen- und Betriebslärm.

Letztendlich sind auch sehr persönliche Einwände wichtig: „ich nutze das Gebiet als Naherholungsgebiet, eine Alternative gibt es nicht, da ich gehbehindert bin und andere nähere Gebiete immer mit steilen Wegen verbunden sind.“ …

Sicherlich finden Sie Ihren eigenen Einwand … zur Hilfestellung können Sie einfach weiterlesen ….

-> Hier ein Beispiel zum Download. 

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) muss sich dem Raumordnungsplan (ROP) für die Region Trier unterordnen. Maring-Noviand liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet, das der regionale Raumordnungsplan mit folgenden Merkmalen ausweist:

  • Regionaler Grünzug
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Vorranggebiet Landwirtschaft
  • Vorranggebiet regionaler Biotopverbund
  • Frischluftbahn zum Moseltal
  • Vorbehaltsgebiet für Wohnen, Erholung und Tourismus
  • u.a.

„In dem regionalen Grünzug darf grundsätzlich nicht gesiedelt werden. Damit ist der Bau von neuen raumbedeutsamen Siedlungs- und Gewerbegebieten sowie jegliche sonstige Besiedlung unzulässig.“ (Zitag aus dem ROP, Z97)

„Landschaftsschutzgebiete sind rechsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist, In ihnen sind grundstätzlich alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen“ (Zitat aus dem Bundesnaturschutzgesetzt, §26 Abs.2)

Deswegen steht der Flächennutzungsplan in direktem Konflikt zum Bundesnaturschutzgesetz und Raumordnungsplan.

Es gilt vorrangig, die hohe Lebens- und Wohnqualität und den Naherholungswert für die Menschen von Maring-Noviand und Umgebung nachhaltig zu schützen. Wir sehen uns nicht als Gewerbegemeinde.

Als Alternative zum Gewerbegebiet erscheint uns z.B. die Entwicklung eines Natur- oder Geoparks im ehemaligem Moseltal mit den drei Umlaufbergen (Noviander Hüttenkopf, Maringer Berg, Mülheimer Geisberg) und den Trockentälern vergleichbar mit dem Geiopark Vulkaneifel ökologisch sinnvoll und in vielerlei Hinsicht eine Aufwertung der Region.

Die Einzigartigkeit unserer geschützten Kulturlandschaft würde hervorgehoben und für zukünftige Generationen bewahrt.

Jeder von uns ist betroffen!

Zusammenfassend unsere Gründe gegen das geplante Gewerbegebiet:

  • Zerstörung des Landschaftsbildes der Mosel und eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes (Flächenversieglung, Artensterben, Missachtung von Klimazielen)
  • Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität durch Wasser- und Luftschadstoffe, Lärm- und Lichtbelastung.
  • Dadurch Verluste bei den Weinbau-, Landwirtschafts- und Tourismusbetrieben, Flächenverluste und Betriebsgefährdungen.
  • Wir sind keine Gewerbegemeinde.
  • Vielfältig geleistete Aufbauarbeit für ein anspruchsvolles Qualitätsimage wird wertlos. (Lebendige Moselberge, u.a.)
  • Bisher gab es keine ausreichenden Informationen durch die Verbandsgemeinde zur Bedarfsanalyse, den Kosten und zu Alternativen für Gewerbebetriebe in bereits erschlossenen Gewerbegebieten.
  • Finanzielle Risiken für die Gemeinde Maring-Noviand und die Verbandsgemeinde sind nicht auszuschließen.
  • Der Standort Maring-Noviand ist nur 2. Wahl im Vergleich zu zahlreichen in der Umgebung liegenden und geplanten Gewerbe- u. Industrieparks, die über günstigere Verkehrsanbindungen verfügen.
  • Wir glauben deshalb nicht an eine ökologische Gestaltung, denn hohe Auflagen im Bebauungsplan, wenn sie dann überprüft und eingehalten werden, machen eine Bebauung unwirtschaftlich.
  • Schon jetzt ist hoher Fachkräftemangel in der Region vorhanden.
  • Wir sehen ökologsiche und ökonomische Risiken darin, wenn das interkommunale Gewerbegebiet in Teilbereichen für einen einzelnen Investor maßgeschneidert werden sollte.