proweinjuwel

 

 

Für den verantwortungsvollen Umgang mit Natur in einer der schönsten Regionen der Welt

 

Die Verbandsgemeinde plant in einer Erweiterung des Flächennutzungsplan das Gewerbegebiet. Argumente bzgl. Klimaschutz, Versiegelung, Umwelt- und Landschaftsschutz werden schlichtweg in den Kommunal-Räten nicht diskutiert.

Immerhin haben die Einwände von Bürgern und Bürgerinnen und die vielen Kritikpunkte zum Raumordnungsplan zu einer Abkopplung des Verfahrens geführt. Damit werden die weiteren Verfahrensschritte in einem separaten Verfahren vorgenommen. Dies hat nun die Konsequenz, dass das geplante Gewerbegebiet nicht mehr in ein Gesamtkonzept integriert wird. 

Eine erste Bürgerbeteiligung in dem abgekoppelten Verfahren hat nunmehr stattgefunden und es liegt die Auswertung der eingereichten Einwände vor.

Auch die Träger öffentlicher Belange, wie z.B. die Kreisverwaltung haben ihre Stellungnahmen neu überarbeitet und eine Fülle von Auflagen neu aufgesetzt.

Eine weitere und erneute Offenlegung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (2. Teilfortschreibung) mit dem interkommunalen Gewerbegebiet bei Maring-Noviand liegt nun vom 5.4. bis 6.5.2024 zur Einsicht bereit. Unter diesem link finden Sie alle Unterlagen.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an j.klar@bernkastel-kues.de gerichtet werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis zum 6.5.2024 einen Einspruch geltend zu machen.

 

 

Konflikte zu der räumlichen Planung in Rheinland-Pfalz

Land Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz ist die oberste Planungsbehörde. Es erstellt den Landesentwicklungsplan (LEP).

Argumente die uns alle in Rheinland-Pfalz betreffen
Innen- vor Außenentwicklung

In räumlicher Nähe werden/sind drei andere Gewerbegebiete schon ausgewiesen. Die Gewerbegebiete in Osann-Monzel, Föhren und auch bei Wittllich werden in Kürze erweitert. Zudem haben besonders die Gebiete bei Wittlich und Föhren entscheidende Standortvorteile (Autobahn, Flughafen, Bahn). 

Aber auch in schon bestehenden gesiedeltet Gewerbegebieten in der Verbandsgemeinde sind noch genügend freie Flächen auf dem Grundstücksmarkt und werden seit Jahren nicht genutzt.

Der komplette Berufsstand spricht sich gegen das Gebiet aus

Sowohl die Landwirtschaftskammer, als auch der Bauern- und Winzerverband haben erhebliche Einwände bei der Behörde eingereicht. Siehe Landesplanerische Stellungnahmen.

Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet

Das Moseltal und seine Seitentäler sind im Raumordnungsplan besonders geschützt. Insbesondere aus kulturhistorischen Gründen. Dies wird vollkommen außer acht gelassen

Flächenversiegelung

Unversiegelter Boden hat durch seine CO2 Speicherfunktion einen erheblichen Einfluss im Kampf gegen die Klimaveränderung. 

Eine Versiegelung führt zu Artensterben und stellt eine Missachtung von Klimazielen dar.

 

Zerstörung der Mosel-Wein-Kulturlandschaft

Die Weinbaugemeinde Maring-Noviand gehört zu den größten weinbaubetreibenden Gemeinden in der ganzen Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Insbesondere die Täler bei Veldenz, Mülheim und Maring-Noviand gehören zu den geologisch attraktiven Umlaufbergen. Sie gelten als Alleinstellungsmerkmal.

Vielfältig geleistete Aufbauarbeit für ein anspruchsvolles Qualitätsimage wird wertlos.

 

Verlust von landwirtschaftlicher und weinbaulicher Nutzfläche

Benachteiligung der Ortsansässigen Landwirte und Winzer. Ein Ausgleich kann nicht nachgewiesen werden.

Hohe finanzielle Nachteile bis hin zu Betriebsgefährdungen.

 

Raumordnungsplan

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Trier erstellt auf Basis des LEP einen Regionalen Raumordnungsplan (ROP)

Hier sind bedeutsame Erholungs- und Erlebnisräume deklariert. Selbst jeder Gemeinde sind Funktionsvorgaben zugeteilt (z.B. „G“ für Gewerbe).

Argumente die gegen den Raumordnungsplan der Region Trier sprechen
Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet

Das Moseltal und seine Seitentäler sind im Raumordnungsplan besonders geschützt. Insbesondere aus kulturhistorischen Gründen. Dies wird vollkommen außer acht gelassen

Zerstörung der Mosel-Wein-Kulturlandschaft

Die Weinbaugemeinde Maring-Noviand gehört zu den größten weinbaubetreibenden Gemeinden in der ganzen Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Insbesondere die Täler bei Veldenz, Mülheim und Maring-Noviand gehören zu den geologisch attraktiven Umlaufbergen. Sie gelten als Alleinstellungsmerkmal.

Vielfältig geleistete Aufbauarbeit für ein anspruchsvolles Qualitätsimage wird wertlos.

 

Zielabweichungen vom Raumordnungsplan

Das geplante Gebiet verstößt in mehreren Punkten gegen den definierten Zielen im Raumordnungsplan. Abwägungen von Interessen können nicht unendlich ausgedehnt werden.

Die Gemeine Maring-Noviand hat keine Grundlage für die Zuteilung der besonderen Funktion „Gewerbe“ im Raumordnungsplan.
(„Die besondere Funktion Gewerbe soll Gemeinden zugewiesen werden, die bereits bedeutsamen Gewerbebesatz aufweisen, dessen Bestandspflege und Weiterentwicklung Baulandausweisungen über die Eigenentwicklung hinaus erfordern. Darüber hinaus soll sie Gemeinden zugewiesen werden, in denen das produzierende Gewerbe verstärkt werden soll und die hierfür besonders geeignet sind.“)

Sie hat weder einen bedeutsamen Gewerbebesatz aufzuweisen, noch ist sie hierfür besonders geeignet (siehe Konfikte im Raumordnungspan).

Das angedachte Gebiet auf dem Brauneberg steht zu einigen Punkten im Raumordnungsplan im Konflikt. Der Regionalplan sieht für das Gebiet folgenden Schutzstatus vor:
1. Landschaftsschutzgebiet
2. Vorranggebiet / Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
3. Landesweit bedeutsame Kulturlandschaft LaHiKuLa
4. Regionaler Biotopverbund
5. Frischluftzufuhr
6. Kerngebiet der Umlaufberge als Alleistellungsmerkmal

Flächennutzungsplan

Die Verbandsgemeinden können auf Basis des Raumordnungsplan einen Flächennutzungsplan (FNP) erstellen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) muss sich dem Raumordnungsplan (ROP) unterordnen.

Argumente gegen den FNP der Verbandsgemeinde
Innen- vor Außenentwicklung

In räumlicher Nähe werden/sind drei andere Gewerbegebiete schon ausgewiesen. Die Gewerbegebiete in Osann-Monzel, Föhren und auch bei Wittllich werden in Kürze erweitert. Zudem haben besonders die Gebiete bei Wittlich und Föhren entscheidende Standortvorteile (Autobahn, Flughafen, Bahn). 

Aber auch in schon bestehenden gesiedeltet Gewerbegebieten in der Verbandsgemeinde sind noch genügend freie Flächen auf dem Grundstücksmarkt und werden seit Jahren nicht genutzt.

Der komplette Berufsstand spricht sich gegen das Gebiet aus

Sowohl die Landwirtschaftskammer, als auch der Bauern- und Winzerverband haben erhebliche Einwände bei der Behörde eingereicht. Siehe Landesplanerische Stellungnahmen.

Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet

Das Moseltal und seine Seitentäler sind im Raumordnungsplan besonders geschützt. Insbesondere aus kulturhistorischen Gründen. Dies wird vollkommen außer acht gelassen

Vollbeschäftigung in der Region + keine Bedarfsanalyse

Es werden sich nach Anlayse der Arbeitsmarktsituation keine neuen und von außen kommende Firmen ansiedeln. Die Arbeitsmarktsituation zeigt, dass schon jetzt ein Fachkräftemangel und nahzu Vollbeschäftigung in der Region bestehen. Einen zusätzlichen Bedarf an einem Industrie- oder Gewerbegebiet der Abwägungswürdig wäre sehen wir hier nicht.
Außerdem reichen schon jetzt die vorhandenden Gewerbeflächen aus (Innenentwicklung).

Darüberhinaus liegt keine fachlich relevante Bedarfsanalyse vor.

Versiegele Böden bedeuten eine höhere Gefahr für Elementarschäden und Mikroklima

Für Oestelbach und Lieserbach wären stärkere Hochwasser auch im Hinblick auf die steigenden Extremwetterlagen zu erwarten. Beide Wasserläufe gehen im Verlauf durch Maring-Noviand.

Versiegelte Flächen heizen stärker auf und die Frischluftzufuhr nach Maring-Noviand, bzw. Moseltal wird behindert.

 

Zerstörung der Mosel-Wein-Kulturlandschaft

Die Weinbaugemeinde Maring-Noviand gehört zu den größten weinbaubetreibenden Gemeinden in der ganzen Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Insbesondere die Täler bei Veldenz, Mülheim und Maring-Noviand gehören zu den geologisch attraktiven Umlaufbergen. Sie gelten als Alleinstellungsmerkmal.

Vielfältig geleistete Aufbauarbeit für ein anspruchsvolles Qualitätsimage wird wertlos.

 

Verlust von landwirtschaftlicher und weinbaulicher Nutzfläche

Benachteiligung der Ortsansässigen Landwirte und Winzer. Ein Ausgleich kann nicht nachgewiesen werden.

Hohe finanzielle Nachteile bis hin zu Betriebsgefährdungen.

 

Verlust des Erholungswertes und Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs

Neben Natur und Weinkultur haben die Mosel und deren Seitentäler besondere Alleinstellungsmerkmale, vor allem des Landschaftsbild. Das Gebiet befindet sich im Tal und ist von den typischen Mosel-Weinbergslagen umgeben. Dieses Landschaftsbild würde erheblich gestört werden.

Durch die Schädigung des Fremdenverkehrs sind Arbeitsplätze und Betriebe in Gefahr.

 

Bebauungsplan

Auf Basis des Flächennutzungsplan kann die Ortsgemeinde oder ein Planungsverband einen Bebauungsplan erstellen (B-Plan) 

Unsere Argumente die konkret die Ortsgemeinde betreffen
Der komplette Berufsstand spricht sich gegen das Gebiet aus

Sowohl die Landwirtschaftskammer, als auch der Bauern- und Winzerverband haben erhebliche Einwände bei der Behörde eingereicht. Siehe Landesplanerische Stellungnahmen.

Versiegele Böden bedeuten eine höhere Gefahr für Elementarschäden und Mikroklima

Für Oestelbach und Lieserbach wären stärkere Hochwasser auch im Hinblick auf die steigenden Extremwetterlagen zu erwarten. Beide Wasserläufe gehen im Verlauf durch Maring-Noviand.

Versiegelte Flächen heizen stärker auf und die Frischluftzufuhr nach Maring-Noviand, bzw. Moseltal wird behindert.

 

Die Größe des Gewerbegebietes übersteigt die Wohnflächengröße des Ortsteils

Das ist unausgewogen und steht in keinem Verhältnis. Sowohl Bürger als auch Natur würden überdurchschnittlich belastet und Probleme aller Art sind vorprogrammiert.

Ein bedeutsames Erholungsgebiet für Bürger ginge verloren. Das Gebiet ist durch seine leichte Hangneigung die einzige Erholungs- und Freizeitfläche für Kinder und gehbehinderte Menschen.

Zerstörung der Mosel-Wein-Kulturlandschaft

Die Weinbaugemeinde Maring-Noviand gehört zu den größten weinbaubetreibenden Gemeinden in der ganzen Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Insbesondere die Täler bei Veldenz, Mülheim und Maring-Noviand gehören zu den geologisch attraktiven Umlaufbergen. Sie gelten als Alleinstellungsmerkmal.

Vielfältig geleistete Aufbauarbeit für ein anspruchsvolles Qualitätsimage wird wertlos.

 

Einfluß auf angrenzende Wohngebiete und Weinbergslagen

Für die nächsten Generationen würde Lieferverkehr und Pendlerverkehr unser Tal dominieren. Lärmbelästigung und Luftverschmutzung führen ebenso wie eine durchgängige nächtliche Beleuchtung zu Beeinträchtigungen. Durch die hier typischen Inversionswetterlagen würden sich Emissionen und Lärm im Tal konzentrieren.
Tourismus- und Weinbaubetriebe in allen umliegenden Gemeinden hätten starke Beeinträchtigungen hinzunehmen.

Insbesondere für die direkt angrenzende weltbekannte Weinlage Brauneberger Juffer und die Lagen Honigberg, Sonnenuhr, Römerpfad kann und möchte keiner die Verantwortung für den Imageverlust übernehmen.

Kosten der Erschließung

Es entstehen gewaltige Erschließungskosten, die uns als Einwohner von Gemeinde und Verbandsgemeinde möglicherweise doppelt treffen (interkommunales Gewerbegebiet).

Besonders die Gemeinde Maring-Noviand geht ein hohes finanzielles Risiko ein.

Straßen- und Betriebslärm

In der Bauphase und später im Betrieb ist mit hohem Straßen- und Betriebslärm, evtl. auch im Schichtbetrieb zu rechnen. Abgase, Abwässer, Staub und Lichtsmog korrelieren zum Tourismus der Gemeinde. Für die nächsten Generationen würde Lieferverkehr und Pendlerverkehr unser Tal dominieren. 

Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität durch Wasser- und Luftschadstoffe, Lärm- und Lichtbelastung.

Verlust von landwirtschaftlicher und weinbaulicher Nutzfläche

Benachteiligung der Ortsansässigen Landwirte und Winzer. Ein Ausgleich kann nicht nachgewiesen werden.

Hohe finanzielle Nachteile bis hin zu Betriebsgefährdungen.

 

Verlust des Erholungswertes und Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs

Neben Natur und Weinkultur haben die Mosel und deren Seitentäler besondere Alleinstellungsmerkmale, vor allem des Landschaftsbild. Das Gebiet befindet sich im Tal und ist von den typischen Mosel-Weinbergslagen umgeben. Dieses Landschaftsbild würde erheblich gestört werden.

Durch die Schädigung des Fremdenverkehrs sind Arbeitsplätze und Betriebe in Gefahr.

 

Dorfentwicklung und qualitatives Wohnen in Gefahr

Eine zukunftsorientierte Dorfentwicklung hin zu qualitativem Wohnen wird für die nächsten Generationen ausgeschlossen.

Die Ortsgemeinde erhält nur einen Bruchteil der Einnahmen

…. trägt aber zu 100 % die Nachteile.

Bildquelle: BGH Trier

Bildquelle: BGH Trier

Bildquelle: BGH Trier