Antrag von Markus Fries (Mitglied der ÖDP) zur Verbandsgemeinderatssitzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle hiermit den Antrag, die 2. Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Interkommunalen
Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand in allen Punkten
abzulehnen.
Begründung:
1. Veränderter Bedarf:
Die ursprüngliche Planung sah im Jahr 2018 die Schaffung eines Gewerbe-
und Industriegebietes von über 75 Hektar vor. Diese Planung wurde unter
anderem mit der Zusammenlegung der Produktionsstandorte des
Unternehmens Benninghoven begründet. Danach wurde das Gebiet aus
Naturschutzgründen und widersprüchlichen Anforderungen zum
Raumordnungsplan (ROP) verkleinert und es wurde von der
ursprünglichen Idee der Industrieansiedlung Abstand genommen. Stand
heute sollen eher kleinere Betriebe angesiedelt werden. Der
angenommene Bedarf beruht aus meiner Sicht auf einer nicht belastbaren
Datengrundlage und beinhaltet keine nachhaltige Perspektivplanung.
2. Inkonsistente Planung und problematische raumplanerische Voraussetzungen:
Kurz nach der Bürgerbeteiligung im Jahr 2021 erfolgte eine Abkopplung
des Projektes aufgrund raumplanerischer Bedenken. Die Kreisverwaltung
hatte zudem schon in ihrer landesplanerischen Stellungnahme 2019 auf
den fehlenden G-Status der Ortsgemeinde Maring-Noviand hingewiesen.
Die derzeit geplante „Einbringung“ des G-Status durch eine
Arbeitsgemeinschaft mit der Stadt Bernkastel und/oder anderen G-
Gemeinden stellt einen rechtlich fragwürdigen Umweg dar, der sich nur
schwer mit dem ROP und dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor
Ort vereinbaren lässt. Zumal die auf Grundlage von § 14 Abs. 1 Satz 1
des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)
eingerichtete Arbeitsgemeinschaft (AG) lediglich der gemeinsamen
Beratung kommunaler Aufgaben dient und nicht rechtsverbindlich ist. Vor
diesem Hintergrund führt die AG aus rechtlicher Sicht auch nicht dazu,
dass bspw. die Stadt Bernkastel der Gemeinde Maring-Noviand den Status
als G-Gemeinde „überträgt“.
3. Klare Ablehnung durch die Ortsgemeinde Maring-Noviand:
Die Standortgemeinde Maring-Noviand hat sich mit Beschluss vom
11.09.2024 im Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit gegen das IKG-
Projekt ausgesprochen. Der Antrag auf Zuerkennung der Funktion G
wurde bei der Planungsgemeinschaft zurückgezogen und die
Ortsgemeinde tritt aus der Arbeitsgemeinschaft aus. Damit ist eine
weitere Grundvoraussetzung für die Übertragung des G-Status durch die
Arbeitsgemeinschaft hinfällig, insbesondere da die Arbeitsgemeinschaft
keine rechtlich verbindliche Körperschaft ist und keinerlei Verpflichtungen
– wie sie beispielsweise in einem Zweckverband bestehen – eingehen
kann.
4. Politisch unsensibler Planungsansatz und Verlust von Standortvorteilen:
Die Weiterverfolgung des Projekts gegen den eindeutig formulierten Willen
der Ortsgemeinde betrachte ich als politisch unsensibel. Die Umsetzung
der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans würde unersetzliche
Standortvorteile der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde zerstören,
wie etwa das einmalige Landschaftsbild sowie das identitätsstiftende
Alleinstellungsmerkmal Umlaufberge. Das große Engagement der
Bürgerinnen und Bürger, das sich seit 2019 in der Ortsgemeinde Maring-
Noviand und der Umlaufbergregion entwickelt hat, wird durch die
fortgesetzte Verfolgung dieser Planungen missachtet und in der Abwägung
falsch bewertet. Hier weise ich auf die äußerst zahlreichen und fachlich
fundierten Einwendungen gegen das geplante IKG ausdrücklich hin.
Ich verstehe die Intention des Rates, eine attraktive Fläche für
Neuansiedlungen in der Verbandsgemeinde zu schaffen. Doch betrachte
ich die Bedarfsdeckung für Arbeitsplätze sowie die wirtschaftliche
Stärkung der Region durch andere benachbarte Gewerbegebiete bereits
als ausreichend gewährleistet. Seit 2017 hat sich zusätzlich die
gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation wesentlich verändert. Die
Ansiedlung eines weiteren IKG im geplanten Ausmaß erscheint mir
deshalb weder notwendig noch sinnvoll. Zumal durch die Umsetzung des
IKG Maring-Noviand mit 62 ha Gewerbefläche nahezu der gesamte Bedarf
des Landkreises realisiert würde. Da es sich um eine reine Gewerbefläche
handelt, ändert auch die Rückführung anderer G-Gebiete in der
Verbandsgemeinde grundsätzlich nichts an der raumplanerischen Kritik.
Fazit:
Ich beantrage daher die Ablehnung der 2. Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Interkommunalen
Gewerbegebietes (IKG). Ein solch umfangreiches Vorhaben ohne klare
Bedarfs- und Rechtsgrundlage und ohne die Zustimmung der
Standortgemeinde zu realisieren, widerspricht aus meiner Sicht den
Grundsätzen der kommunalen Selbstbestimmung und einer
umweltverträglichen sowie zukunftsorientierten Regionalplanung. Zusätzlich
steht die Beschlussvorlage im Widerspruch zu den Empfehlungen
„Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung der
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues“ vom Sept. 2022.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Fries
Mitglied der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Maring-Noviand, den 06.11.2024