Bürgerbeteiligung


Ab sofort können Bürger und Bürgerinnen ihre Einwände und Anregungen schriftlich bei der Verbandsgemeinde einreichen. Die Frist läuft bis zum 6. Mai 2024.

Liebe Freunde der Mosellandschaft,

die erneute Offenlegung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (2. Teilfortschreibung) mit dem interkommunalen Gewerbegebiet bei Maring-Noviand liegt zur Einsicht bereit. Unter diesem link finden Sie alle Unterlagen.

Auch wenn Sie gehört haben, das geplante interkommunale Gewerbegebiet sei bereits beschlossene Sache und sicher – das ist so nicht richtig!

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an j.klar@bernkastel-kues.de gerichtet werden. Sie können in der eMail ihre ganz persönlichen Bedenken niederschreiben. Wenn Sie möchten, können Sie uns auch in cc setzen.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis zum 6.5.2024 einen Einspruch geltend zu machen.

Es ist wichtig, dass wir unsere Bedenken wiederholen und präzisieren.

Wir bitten Sie, sich zu beteiligen und Ihre Einsprüche an die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zu richten. Jeder einzelne Einwand muss geprüft und bearbeitet werden!

Sie können ihre Bedenken einfach per eMail unter diesem link einreichen.

oder postalisch an folgende Adresse:

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues

Sie können auch vor Ort die Unterlagen einsehen und einen Einwand niedereschreiben lassen. Bitte kontaktieren Sie vorher diesbezüglich die Verwaltung: Tel. 06531/54170


 

Es gilt vorrangig, die hohe Lebens- und Wohnqualität und den Naherholungswert für die Menschen nachhaltig zu schützen. Die Mittelmoselregion lebt zudem von der einzigartigen Landschaft.

Als Alternative zum Gewerbegebiet erscheint uns z.B. die Entwicklung eines Natur- oder Geoparks im ehemaligem Moseltal mit den drei Umlaufbergen (Noviander Hüttenkopf, Maringer Berg, Mülheimer Geisberg) und den Trockentälern vergleichbar mit dem Geopark Vulkaneifel ökologisch sinnvoll und in vielerlei Hinsicht eine Aufwertung der Region.

Die Einzigartigkeit unserer geschützten Kulturlandschaft würde hervorgehoben und für zukünftige Generationen bewahrt.

Jeder von uns ist betroffen!

Zusammenfassend unsere Gründe gegen das geplante Gewerbegebiet:

  • Zerstörung des Landschaftsbildes der Mosel und eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes (Flächenversieglung, Artensterben, Missachtung von Klimazielen)
  • Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität durch Wasser- und Luftschadstoffe, Lärm- und Lichtbelastung.
  • Dadurch Verluste bei den Weinbau-, Landwirtschafts- und Tourismusbetrieben, Flächenverluste und Betriebsgefährdungen.
  • Wir sind keine Gewerbegemeinde. Die Ortsgemeinde definiert sich erfolgreich als Wohngemeinde
  • Vielfältig geleistete Aufbauarbeit für ein anspruchsvolles Qualitätsimage wird wertlos. (Lebendige Moselberge, u.a.)
  • Bisher gab es keine ausreichenden Informationen durch die Verbandsgemeinde zur Bedarfsanalyse, den Kosten und zu Alternativen für Gewerbebetriebe in bereits erschlossenen Gewerbegebieten.
  • Finanzielle Risiken für die Gemeinde Maring-Noviand und die Verbandsgemeinde sind nicht auszuschließen.
  • Der Standort Maring-Noviand ist nur 2. Wahl im Vergleich zu zahlreichen in der Umgebung liegenden und geplanten Gewerbe- u. Industrieparks, die über günstigere Verkehrsanbindungen verfügen.
  • Wir glauben deshalb nicht an eine ökologische Gestatung, denn hohe Auflagen im Bebauungsplan, wenn sie dann überprüft und eingehalten werden, machen eine Bebauung unwirtschaftlich.
  • Schon jetzt ist hoher Fachkräftemangel in der Region vorhanden.
  • Wir sehen ökologsiche und ökonomische Risiken darin, wenn das interkommunale Gewerbegebiet in Teilbereichen für einen einzelnen Investor maßgeschneidert werden sollte.
  • Die Verbandsgemeinde liegt weniger als 14 km vom Gewerbegebiet Flugplatz Hahn weg.

Wie erhebe ich Einspruch? Brief oder eMail an die Verbandsgemeinde mit Begründung und Unterschrift oder gleich dort vorsprechen und einfach niederschreiben lassen.

Sie können folgendes PDF Dokument als Beispiel/Basis Herunterladen