Bürgerbeteiligung


Der von der Verbandsgemeinde geplante Flächennutzungsplan ist nun im Entwurf einsehbar. Unter anderem wird dort auch die geplante Fläche auf dem Brauneberg bei Maring-Noviand als Gewerbefläche ausgewiesen.
Ab sofort können Bürger und Bürgerinnen ihre Einwände und Anregungen schriftlich bei der Verbandsgemeinde einreichen. Die Frist läuft bis zum 6. Dezember 2019.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Freunde der Mosellandschaft,

die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mit integriertem Landschaftsplan ist veröffentlicht.

Nicht nur als Interessengemeinschaft sondern auch Bürger und Bürgerinnen aus anderen Gemeinden wenden sich gegen die Ansiedlung von Gewerbe im großen Stil und in der geschützten Landschaft, z.B. befürchten Brauneberger Winzer, dass durch die großflächige Versiegelung der Brauneberger Juffer das Oberflächenwasser entzogen wird und diese weltberühmte Weinlage nicht wieder gutzumachenden Schaden nimmt und insgesamt die Region einen großen Imageschaden erleidet.

Auch wenn Sie gehört haben, das geplante interkommunale Gewerbegebiet sei bereits beschlossene Sache und sicher – das ist so nicht richtig!

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis zum 2.07.2021 einen Einspruch geltend zu machen.

Es ist wichtig, dass wir unsere Bedenken aus der ersten Offenlegung wiederholen und präzisieren.

Wir bitten Sie, sich zu beteiligen und Ihre Einsprüche an die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zu richten. Jeder einzelne Einwand muss geprüft und bearbeitet werden!

Die Adresse lautet:

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues

Sie können auch vor Ort die Unterlagen einsehen. Bitte kontaktieren Sie vorher diesbezüglich die Verwaltung: Tel. 06531/54170

-> mehr Info (download von Verbandsgemeinde)


Der Flächennutzungsplan (FNP) muss sich dem Raumordnungsplan (ROP) für die Region Trier unterordnen. Maring-Noviand liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet, das der regionale Raumordnungsplan mit folgenden Merkmalen ausweist:

  • Regionaler Grünzug
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Vorranggebiet Landwirtschaft
  • Vorranggebiet regionaler Biotopverbund
  • Frischluftbahn zum Moseltal
  • Vorbehaltsgebiet für Wohnen, Erholung und Tourismus
  • u.a.

„In dem regionalen Grünzug darf grundsätzlich nicht gesiedelt werden. Damit ist der Bau von neuen raumbedeutsamen Siedlungs- und Gewerbegebieten sowie jegliche sonstige Besiedlung unzulässig.“ (Zitag aus dem ROP, Z97)

„Landschaftsschutzgebiete sind rechsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist, In ihnen sind grundstätzlich alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen“ (Zitat aus dem Bundesnaturschutzgesetzt, §26 Abs.2)

Deswegen steht der Flächennutzungsplan in direktem Konflikt zum Bundesnaturschutzgesetz und Raumordnungsplan.

Es gilt vorrangig, die hohe Lebens- und Wohnqualität und den Naherholungswert für die Menschen von Maring-Noviand und Umgebung nachhaltig zu schützen. Wir sehen uns nicht als Gewerbegemeinde.

Als Alternative zum Gewerbegebiet erscheint uns z.B. die Entwicklung eines Natur- oder Geoparks im ehemaligem Moseltal mit den drei Umlaufbergen (Noviander Hüttenkopf, Maringer Berg, Mülheimer Geisberg) und den Trockentälern vergleichbar mit dem Geiopark Vulkaneifel ökologisch sinnvoll und in vielerlei Hinsicht eine Aufwertung der Region.

Die Einzigartigkeit unserer geschützten Kulturlandschaft würde hervorgehoben und für zukünftige Generationen bewahrt.

Jeder von uns ist betroffen!

Zusammenfassend unsere Gründe gegen das geplante Gewerbegebiet:

  • Zerstörung des Landschaftsbildes der Mosel und eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes (Flächenversieglung, Artensterben, Missachtung von Klimazielen)
  • Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität durch Wasser- und Luftschadstoffe, Lärm- und Lichtbelastung.
  • Dadurch Verluste bei den Weinbau-, Landwirtschafts- und Tourismusbetrieben, Flächenverluste und Betriebsgefährdungen.
  • Wir sind keine Gewerbegemeinde.
  • Vielfältig geleistete Aufbauarbeit für ein anspruchsvolles Qualitätsimage wird wertlos. (Lebendige Moselberge, u.a.)
  • Bisher gab es keine ausreichenden Informationen durch die Verbandsgemeinde zur Bedarfsanalyse, den Kosten und zu Alternativen für Gewerbebetriebe in bereits erschlossenen Gewerbegebieten.
  • Finanzielle Risiken für die Gemeinde Maring-Noviand und die Verbandsgemeinde sind nicht auszuschließen.
  • Der Standort Maring-Noviand ist nur 2. Wahl im Vergleich zu zahlreichen in der Umgebung liegenden und geplanten Gewerbe- u. Industrieparks, die über günstigere Verkehrsanbindungen verfügen.
  • Wir glauben deshalb nicht an eine ökologische Gestatung, denn hohe Auflagen im Bebauungsplan, wenn sie dann überprüft und eingehalten werden, machen eine Bebauung unwirtschaftlich.
  • Schon jetzt ist hoher Fachkräftemangel in der Region vorhanden.
  • Wir sehen ökologsiche und ökonomische Risiken darin, wenn das interkommunale Gewerbegebiet in Teilbereichen für einen einzelnen Investor maßgeschneidert werden sollte.

Einlesen und alle Dokumente einsehen können Sie unter folgenden links:

 


 

Öffentliche Bekanntmachung -> link

 


 

Dokumente auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues -> link

 


 

Raumordnungsplan für mehr Hintergrundwissen -> link

 


 

Wie erhebe ich Einspruch? Brief an die Verbandsgemeinde mit Begründung und Unterschrift oder gleich dort vorsprechen und einfach niederschreiben lassen.

Sie können folgendes PDF Dokument als Beispiel/Basis Herunterladen