Beschreibung

 

fast 70 ha großes Gewerbegebiet in den Tälern der Mosel-Umlaufberge

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues plant ein interkommunales Gewerbegebiet von ca. 62 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Maring-Noviand. Das Gelände befindet sich auf dem Brauneberg oberhalb der L 47 (Mülheimer Brücke nach Osann-Monzel). Da die Abstände zu den ersten Wohneinheiten etwas größer ist, sollte der südliche Teil ursprünglich als Industriestandort ausgewiesen werden.

Die Ortsgemeinde Osann-Monzel möchte sich mit weiteren Flächen beteiligen, sodass ein noch größeres Gebiet entstehen würde. Als Anbindung ist ein Kreisel auf der L 47 in der Nähe der Tankstelle angedacht. Mit dem Antrag auf Zuweisung als „Gewerbe-Gemeinde“ im Raumordnungsplan sind in Zukunft noch größere Ausweisungen möglich.

Die Ebenen der räumlichen Planung in Rheinland-Pfalz

Landesentwicklungsplan

Das Land Rheinland-Pfalz ist die oberste Planungsbehörde.

Es erstellt den Landesentwicklungsplan (LEP)

Land Rheinland-Pfalz

Raumordnungsplan

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Trier erstellt auf Basis des LEP einen Regionalen Raumordnungsplan (ROP)

Hier sind bedeutsame Erholungs- und Erlebnisräume deklariert. Selbst jeder Gemeinde sind Funktionsvorgaben zugeteilt (z.B. „G“ für Gewerbe).

Region Trier

Flächennutzungsplan

Die Verbandsgemeinden können auf Basis des Raumordnungsplan einen Flächennutzungsplan (FNP) erstellen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) muss sich dem Raumordnungsplan (ROP) unterordnen. Zudem müssen alle evtl. betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten werden. Die Stellungnahmen werden von der unteren Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung) zusammengefasst. Diese sog. Landesplanerische Stellungnahme (LPS) liegt aktuell (Januar 2019) vor. Darin werden starke Konflikte mit dem ROP (regionaler Grünzug, Landwirtschaft und Gemeindefunktion) aufgezeigt.

Verbandsgemeinde

Bebauungsplan

Auf Basis des Flächennutzungsplan kann die Ortsgemeinde oder ein Planungsverband einen Bebauungsplan erstellen (B-Plan)

Ortsgemeinde

Die Bauleitplanung

Die Zuständigkeiten der Verbandsgemeinde (Flächennutzungsplan) und Gemeinden (Bebauungsplan) wird auch als Bauleitplanung bezeichnet. 

Der Flächennutzungsplan

Zur Zeit läuft das Raumordnungsverfahren. Nachgeordnet das Verfahren zur Erstellung des Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde. Hier wird der Grundstein gelegt, dass überhaupt das Areal in Maring-Noviand als Gewerbe-/Industriegebiet klassifiziert werden kann. Da es sich um ein interkommunales Gebiet handelt, muss ein überörtlicher Bedarf nachgewiesen werden.

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, also Ziele der Landes- und Regionalplanung, zu beachten.

Die Vorgaben des Flächennutzungsplanes müssen wiederum bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beachtet werden. Man spricht davon, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Das bedeutet konkret, dass ein Bebauungsplan für ein neues Gewerbegebiet nur für solche Flächen aufgestellt werden kann, die der Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Flächen darstellt.

Aktuell sollen ca 60 ha bei Maring-Noviand ausgewiesen werden. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land möchte auch ihren Flächennutzungsplan dahingehend ändern, dass die Gemeinde Osann-Monzel sich an das Gebiet mit 7 ha anschließen kann. Der Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Bernkastel befindet sich im Entwurf und die Fläche ist als Gewerbefläche definiert.

Um ein solch großes Gebiet ausweisen zu können muss auch der Raumordnungsplan geändert werden.

Landesplanerische Stellungnahme (LPS)

Vor Ausweisung des Gebietes muß von allen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme eingeholt werden. Dies ist die landesplanerische Stellungnahme (LPS). Die LPS liegt der Verbandsgemeinde seit Januar 2019 vor und beinhaltet sowohl positive Stellungnahmen (z.B. Industrie- und Handelskammer), als auch negative Aussagen. Insbesondere Natur- und Landschaftsschutzbelange und Belange der Berufsstände (Landwirtschaftskammer und Bauern- und Winzerverband) sprechen sich dagegen aus.

Die Bedenken finden in der Regel im Flächennutzungsplan Beachtung.

Bebauungsplan

Während der Flächennutzungsplan nur die reine Flächennutzung vorgibt (hier: gewerbliche Fläche), enthält der Bebauungsplan viel ausführlichere und genauere Vorgaben zur zulässigen Bebauung wie z. B. Lage und Breite der Straßen, Anordnung und Höhe der Gebäude, Art (z. B. offene Bebauung/Reihenhäuser) und Maß der baulichen Nutzung und vieles mehr.

Wird der Fächennutzungsplan genehmigt (Abstimmung in allen Gemeinderäten der Verbandsgemeinde), kann erst ein Bebauungsplan erstellt werden. Dieser enthält konkrete Festsetzungen hinsichtlich baulichen Ausgestaltung. Dies ist hoheitliche Aufgabe der Ortsgemeinde, wie z.B. die Ablehnung oder Befürwortung von Industrie. ABER: In der Regel schließen sich bei solch großen Gebieten (interkommunal) mehrere Gebietskörperschaften zusammen und bilden einen Planungsverband. Hier überträgt dann teilweise die Ortsgemeinde ihr Planungsrecht und überträgt dann sozusagen ihr Hoheitsrecht über die Aufstellung des Bebauungsplan auf den Planungsverband. (-> siehe auch BauGB und Kommentar dazu). Beispiele eines Zweckverbandes von Gebietskörperschaften wären z.B. Industriepark Föhren oder Morbach. Wichtig ist zu wissen, dass dann der Gemeinderat nur noch ein Mitbestimmungsrecht laut der noch zu erstellenden Satzung hat.

Raumordungsplan

Im Raumordungsplan ist jede Gemeinde „klassifiziert“ und so bestimmten „Funktionen“ zugeteilt. Insgesamt gibt es 4 Funktionen: Wohnen, Landwirtschaft, Erholung/Tourismus und Gewerbe.

Der Ortsgemeinde Maring-Noviand ist die Funktion Gewerbe im Raumordnungsplan noch nicht zugewiesen und bei der Planungsgemeinschaft Region Trier muss die besondere Funktion „Gewerbe“ beantragt und geändert werden, damit Maring-Noviand als Gewerbegemeinde klassifiziert werden kann. Da wir aber im Landschaftsschutzgebiet und in der Kulturlandschaft Mosel leben, bedarf dies einer guten Begründung. 

 

FAQ

Gibt es eine Bürgerbeteiligung?

Im Rahmen der anstehenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen. Die Informationen hierzu erfolgen zu gegebener Zeit in den Mittelmosel- Nachrichten oder hier auf dieser Plattform.

Was kann ich gegen eine so große Neuausweisung tun?

Sie können uns als Proweinjuwel unterstützen, damit wir die Nachteile an die Fachbehörden (Regionalplaner, Naturschutz, Weinbau und Tourismus) vermitteln können und Öffentlichkeitsarbeit leisten können.

Sowohl durch Engagement als auch finanziell brauchen wir Unterstützung. Kontakt- und Kontodaten stehen unten. Über eine Spende würden wir uns sehr freuen.

Wer hat das Initiiert?

Das Gewerbegebiet wurde allein von der Verbandsgemeinde initiiert. In Rheinland-Pfalz hat die Kommune hier das Hoheitsrecht und kann dies tun. Landesplanerisch ist eine Kommunalplanung jedoch nicht immer sinnvoll.

Definition „besondere Funktion Gewerbe“ im Raumordnungsplan

„Die besondere Funktion Gewerbe soll Gemeinden zugewiesen werden, die bereits bedeutsamen Gewerbebesatz aufweisen, dessen Bestandspflege und Weiterentwicklung Baulandausweisungen über die Eigenentwicklung hinaus erfordern. Darüber hinaus soll sie Gemeinden zugewiesen werden, in denen das produzierende Gewerbe verstärkt werden soll und die hierfür besonders geeignet sind.“

Bildquelle: BGH Trier

Bildquelle: BGH Trier

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