Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Freunde der Mosellandschaft,

die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mit integriertem Landschaftsplan ist veröffentlicht.

Nicht nur als Interessengemeinschaft sondern auch Bürger und Bürgerinnen aus anderen Gemeinden wenden sich gegen die Ansiedlung von Gewerbe im großen Stil und in der geschützten Landschaft, z.B. befürchten Brauneberger Winzer, dass durch die großflächige Versiegelung der Brauneberger Juffer das Oberflächenwasser entzogen wird und diese weltberühmte Weinlage nicht wieder gutzumachenden Schaden nimmt und insgesamt die Region einen großen Imageschaden erleidet.

Auch wenn Sie gehört haben, das geplante interkommunale Gewerbegebiet sei bereits beschlossene Sache und sicher – das ist so nicht richtig!

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis zum 6.12.2019 einen Einspruch geltend zu machen.

Wir bitten Sie, sich zu beteiligen und Ihre Einsprüche an die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zu richten. Jeder einzelne Einwand muss geprüft und bearbeitet werden!


Der Flächennutzungsplan (FNP) muss sich dem Raumordnungsplan (ROP) für die Region Trier unterordnen. Maring-Noviand liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet, das der regionale Raumordnungsplan mit folgenden Merkmalen ausweist:

  •  Regionaler Grünzug
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Vorranggebiet Landwirtschaft
  • Vorranggebiet regionaler Biotopverbund
  • Frischluftbahn zum Moseltal
  • Vorbehaltsgebiet für Wohnen, Erholung und Tourismus
  • u.a.

„In dem regionalen Grünzug darf grundsätzlich nicht gesiedelt werden. Damit ist der Bau von neuen raumbedeutsamen Siedlungs- und Gewerbegebieten sowie jegliche sonstige Besiedlung unzulässig.“ (Zitag aus dem ROP, Z97)

„Landschaftsschutzgebiete sind rechsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist, In ihnen sind grundstätzlich alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen“ (Zitat aus dem Bundesnaturschutzgesetzt, §26 Abs.2)

Deswegen steht der Flächennutzungsplan in direktem Konflikt zum Bundesnaturschutzgesetz und Raumordnungsplan.

Es gilt vorrangig, die hohe Lebens- und Wohnqualität und den Naherholungswert für die Menschen von Maring-Noviand und Umgebung nachhaltig zu schützen. Wir sehen uns nicht als Gewerbegemeinde.

Als Alternative zum Gewerbegebiet erscheint uns z.B. die Entwicklung eines Natur- oder Geoparks im ehemaligem Moseltal mit den drei Umlaufbergen (Noviander Hüttenkopf, Maringer Berg, Mülheimer Geisberg) und den Trockentälern vergleichbar mit dem Geiopark Vulkaneifel ökologisch sinnvoll und in vielerlei Hinsicht eine Aufwertung der Region.

Die Einzigartigkeit unserer geschützten Kulturlandschaft würde hervorgehoben und für zukünftige Generationen bewahrt.

Jeder von uns ist betroffen!

In der Raumordnungsstudie werden viele Konflikte schon aufgeführt. Die dargelegten Begründungen, warum diese hier nicht zutreffen, werden nur sehr oberflächlich abgehandelt. Hieraus können Sie ihre eigenen Einwende ableiten.

-> Raumordnungsstudie

Einlesen und alle Dokumente einsehen können Sie unter folgenden links:


Öffentliche Bekanntmachung -> link


Dokumente auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues -> link


Raumordnungsplan für mehr Hintergrundwissen -> link


Wie erhebe ich Einspruch? Brief an die Verbandsgemeinde mit Begründung und Unterschrift oder gleich dort vorsprechen und einfach niederschreiben lassen.

Sie können folgendes PDF Dokument als Beispiel/Basis Herunterladen