Flächennutzungsplan und gewerbliche Bauflächen

Im Flächennutzungsplan können nur „gewerbliche Bauflächen, Abs. 1 Nr. 3“ festgesetzt werden. Im Bebauungsplan ist dies dann zu konkretisieren (Siehe Abs. 2 Nr. 9 und 10).

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)

§ 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete

(1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt werden als

1.Wohnbauflächen
2.gemischte Bauflächen(M)
3.gewerbliche Bauflächen(G)
4.Sonderbauflächen(S).

(2) Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen können nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) dargestellt werden als

 1.Kleinsiedlungsgebiete(WS)
 2.reine Wohngebiete(WR)
 3.allgemeine Wohngebiete(WA)
 4.besondere Wohngebiete(WB)
 5.Dorfgebiete(MD)
 6.Mischgebiete(MI)
 7.urbane Gebiete(MU)
 8.Kerngebiete(MK)
 9.Gewerbegebiete(GE)
10.Industriegebiete(GI)
11.Sondergebiete(SO).

(3) Im Bebauungsplan können die in Absatz 2 bezeichneten Baugebiete festgesetzt werden.

Fähigkeiten

Gepostet am

8. Januar 2019

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